Liebe Mitglieder,
mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung am 12. Dezember 2025 verkündet worden (BGBl. I Nr. 320/2025). Dieses Gesetz bildet einen bedeutenden Meilenstein in der Digitalisierung des Beurkundungswesens in Deutschland.
Bisher mussten notarielle Beurkundungen, etwa bei Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftsverträgen oder Eheverträgen, im Regelfall in Papierform erstellt werden. Das neue Gesetz schafft erstmals eine klare rechtliche Grundlage dafür, dass solche öffentlichen Urkunden auch elektronisch im Präsenzverfahren errichtet, unterzeichnet und verarbeitet werden können.
Kernpunkte des Gesetzes sind:
- Elektronische Urkunden im Präsenztermin: Notarinnen und Notare können Urkunden künftig direkt als elektronisches Dokument erstellen. Die Beteiligten können ihre Zustimmung durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder durch eigenhändige Unterschrift auf einem geeigneten elektronischen Gerät (z. B. Unterschriftenpad/Touchscreen) leisten.
- Medienbruchfreie Verfahren: Die Beurkundung wird vollständig digital realisiert, so dass zeit- und personalintensive Medientransfers, wie das Ausdrucken und erneute Einscannen, entfallen.
- Stärkung der Digitalisierung im Justiz- und Verwaltungsbereich: Elektronische Dokumente können direkt in bestehende digitale Register und Archive überführt werden. Die Regelungen bauen auf bestehenden Initiativen wie der elektronischen Aktenführung und dem elektronischen Urkundenarchiv auf.
Mit dieser Modernisierung wird nicht zuletzt ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung von Rechts- und Verwaltungsprozessen geleistet, bei gleichzeitiger Sicherstellung hoher Anforderungen an Authenticity, Integrität und Rechtssicherheit.
Wir stellen den Gesetzestext aus dem Bundesgesetzblatt anbei zur Verfügung und informieren gern über weiterführende Details und Auswirkungen für Ihre Praxis.
Mit freundlichen und kollegialen Grüen
Vorstand Reno Bremen e.V.