Strategie und Taktik der Immobilienvollstreckung

Datum
14. April 2026
Preis
ab 95 €
Referent(in)
Dieter Schüll und Sandra Pesch
Veranstaltungsort
Online-Seminar, direkt an Ihrem Schreibtisch
Veranstalter

RENO Bremen e. V.

In diesem Seminar behandeln die Referenten die Sachbearbeitung von Gläubigerforderungen in der Immobiliarvollstreckung. Dabei zeigen sie auf, dass diese nicht auf die bloße Antragstellung beschränkt sein darf, sondern eine sorgfältige strategische und taktische Vorbereitung der Maßnahmen erfordert. Die Referenten betrachten die Themeninhalte aus verschiedenen Blickwinkeln, sowohl aus der Sicht der Beteiligten als auch des Gerichts.

Themenschwerpunkte:
Einsicht in das Grundbuchblatt
-Erkenntnisse von Vorbelastungen aus der Abteilung II bzw. III im Hinblick auf einzuleitende Forderungspfändungen
-eingetragene Schutzvorschriften von mehreren Eigentümern „austricksen“
Die Zwangssicherungshypothek
-Zeitpunkt der frühestmöglichen Beantragung
-Vermeidung von Fehlerquellen bereits bei Antragstellung
-Übermittlungsprobleme an das Gericht – (per beA oder doch noch postalisch?)
-Auswirkungen der Eintragung bei freihändigem Verkauf
-Verhalten bei Angebot eines vorrangigen Grundschuldgläubigers in Bezug auf eine sog. „Lästigkeitsprämie“
-Die Zwangssicherungshypothek als „Retter in der Insolvenz“!!!
Verfahrensarten im Zwangsversteigerungsverfahren feststellen
-Zwangsversteigerungsverfahren im Rahmen der Forderungsversteigerung
-Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft
Wesentliche Merkmale des gerichtlichen Versteigerungsverfahrens
-Verkehrswert, Versteigerungstermin, Verteilungstermin
-Anmeldung der eingetragenen Zwangssicherungshypothek durch den Gläubiger zum Verfahren oder doch den „Beitritt zum Verfahren“ wagen?
Taktische Überlegungen vor beabsichtigter Pfändung in grundbuchliche Voreintragungen
-Wesentliche Unterschiede zwischen Bruchteils- und Gesamthandsgemeinschaft
-Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft
-Pfändung in den Erbteil des Schuldners
-Pfändung von Rückgewähransprüchen bei Grundschulden und in Hypotheken von vorrangig eingetragenen Drittgläubigern

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